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Halteverbotszone.
Die Suche nach einem Parkplatz für den Umzugswagen kostet Zeit, Nerven und Laufweg. Wir kümmern uns um die behördliche Genehmigung und stellen die Halteverbotsschilder rechtzeitig auf – für einen reibungslosen Ablauf direkt vor Ihrer Haustür.
Behördengänge
Wir übernehmen den kompletten Papierkram und holen alle nötigen Genehmigungen bei der zuständigen Stadt für Sie ein.
Fristgerecht
Die Verkehrsschilder werden exakt nach den gesetzlichen Vorlauffristen (meist 72-96 Stunden) rechtzeitig aufgestellt.
Protokollierung
Wir dokumentieren die Vor-Ort-Situation inklusive bereits parkender Fahrzeuge für Ihre maximale Rechtssicherheit.
Pünktlicher Abbau
Sobald Ihr Umzugswagen abgefahren ist, kümmern wir uns um den zeitnahen Abbau und Abtransport der Schilder.
In 3 Schritten zum garantierten Parkplatz.
Beantragung
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und holen die rechtsgültige Genehmigung für Ihre Adressen ein.
Aufstellung & Protokoll
Spätestens 72 bis 96 Stunden vor dem Umzug stellen wir die Schilder auf. Dabei protokollieren wir bereits parkende Fahrzeuge (Vornotierung) zur rechtlichen Absicherung.
Umzug & Abbau
Am Umzugstag steht dem LKW der perfekte Parkplatz mit kurzen Tragewegen zur Verfügung. Nach Abschluss der Arbeiten holen wir die Schilder umgehend wieder ab.
Häufige Fragen.
Wie lange im Voraus muss die Halteverbotszone beantragt werden?
Idealerweise sollten Sie uns mindestens 10 bis 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin beauftragen. Die örtlichen Behörden benötigen eine gewisse Bearbeitungszeit für die Genehmigung. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Schilder je nach Stadt spätestens 72 bis 96 Stunden vor dem eigentlichen Termin sichtbar aufgestellt sein müssen.
Was passiert, wenn am Umzugstag trotzdem jemand in der Zone parkt?
Da wir die Schilder fristgerecht aufstellen und ein sogenanntes Vornotierungsprotokoll erstellen (welches alle bereits parkenden Autos erfasst), sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Sollte am Umzugstag ein Fahrzeug die Zone blockieren, haben Sie das Recht, das Ordnungsamt oder die Polizei zu rufen, welche das Fahrzeug dann kostenpflichtig abschleppen lassen.
Ist in den Kosten auch die behördliche Genehmigung enthalten?
Ja, unser Service ist ein echtes „Rundum-Sorglos-Paket“. In unseren Preisen sind sowohl die behördlichen Verwaltungs- und Genehmigungsgebühren, die Miete der Verkehrsschilder, als auch die Anfahrt für das fristgerechte Auf- und Abbauen vollständig inkludiert. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Kann ich den Platz nicht einfach selbst mit Stühlen absperren?
Nein, das ist nicht zu empfehlen. Das eigenmächtige Absperren von öffentlichen Parkplätzen mit Stühlen, Mülltonnen oder Flatterband stellt einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ sowie eine „Sondernutzung ohne Genehmigung“ dar. Dies ist illegal und kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Zudem müssen andere Autofahrer solche Absperrungen nicht respektieren.